Zwei- und mehrstufige Stichprobenverfahren

Voraussetzungen

  • Siehe dazu die Voraussetzungen zu den jeweiligen Stichprobenverfahren.

Vorgehen

In der Praxis werden häufig verschiedene Stichprobenverfahren auf zwei oder mehr Stufen miteinander kombiniert. Ein praktisch relevanter Fall ist etwa die zweistufige Klumpenstichprobe:

  1. In einer ersten Stufe wird eine Zufallsstichprobe von Klumpen gezogen. In der Praxis ist nun allerdings der Umfang der einzelnen Klumpen oft viel zu gross, als dass sämtliche Elemente der ausgewählten Klumpen erhoben werden könnten.
  2. In einer zweiten Stufe wird deshalb aus jedem Klumpen eine einfache oder geschichtete Zufallsstichprobe gezogen.

Ein Beispiel für ein mehrstufiges Stichprobenverfahren ist das zwei- oder mehrmalige Ziehen einer Klumpenstichprobe mit einer abschliessenden einfachen oder geschichteten Zufallsstichprobe. Diese wird aus Gründen der Praktikabilität häufig verwendet.

Anmerkungen

  • Zwei- und mehrstufige Stichprobenverfahren sind in der Praxis häufig, da dies oft die einzige Möglichkeit der Stichprobenziehung überhaupt darstellt (weil etwa häufig keine Liste aller Elemente der Grundgesamtheit zugänglich ist).
  • Zwei- und mehrstufige Stichprobenverfahren sind aus Kostengründen oftmals die einzige Möglichkeit einer Stichprobenziehung.
  • Mehrstufige Stichprobenverfahren gehen oft mit einem Verlust an Präzision einher, zudem werden kompliziertere Verfahren zur Berechnung von Standardfehlern benötigt.

Beispiel

Sie möchten eine Studie durchführen, welcher die Population der ständigen Wohnbevölkerung in der Schweiz zugrunde liegt. Da keine Liste zu dieser Population vorliegt bzw. Sie keinen Zugang zu einer solchen Liste haben, entscheiden Sie sich aus praktischen sowie ökonomischen Gründen für ein zweistufiges Stichprobenverfahren:

  1. In der ersten Stufe erstellen Sie eine Liste aller Gemeinden der Schweiz. Aus dieser Liste werden zufällig Gemeinden ausgewählt. Für die so ausgewählten Gemeinden erhalten Sie die entsprechenden Einwohnerregister.
  2. In der zweiten Stufe wird nun aus den vorhandenen Einwohnerregistern jeweils eine einfache oder eine geschichtete Zufallsstichprobe an Personen gezogen.