Quotenstichprobe

Bei sogenannten Quotenstichproben wird die Population zunächst wie bei einer geschichteten Zufallsstichprobe nach einem oder meistens mehreren Schichtungsmerkmalen in verschiedene Subpopulationen unterteilt. Basierend auf dieser Einteilung der Population erhalten die Interviewer entsprechende Vorgaben ("Quoten"), wieviele Beobachtungen mit welchen bestimmten Merkmalskombinationen zu erheben sind. Die Quoten werden zumeist so gewählt, dass die Stichprobenanteile der Subpopulationen möglichst den Populationsanteilen entsprechen.

Im Gegensatz zu einer geschichteten Zufallsstichprobe werden nun allerdings die Beobachtungen aus den Subpopulationen nicht per Zufallsmechanismus bestimmt, sondern es bleibt dem jeweiligen Interviewer überlassen, wie er seine vorgegebenen Quoten erfüllt. Die Auswahl der einzelnen Beobachtungen der Interviewer erfolgen damit über subjektive Kriterien und nicht per Zufallsverfahren.

Viele kommerzielle Markt- und Meinungsforschungsinstitute arbeiten nach wie vor mit Quotenverfahren. Allerdings ist an dieser Stelle noch einmal festzuhalten, dass auch Quotenstichproben aus einem nicht-probabilistischen Stichprobenverfahren resultieren und damit inferenzstatistische Verfahren nicht anzuwenden sind.