Quotenstichprobe
Bei sogenannten Quotenstichproben wird die Population zunächst wie bei einer
geschichteten Zufallsstichprobe nach einem oder meistens mehreren Schichtungsmerkmalen in
verschiedene Subpopulationen unterteilt. Basierend auf dieser Einteilung der Population
erhalten die Interviewer entsprechende Vorgaben ("Quoten"), wieviele Beobachtungen mit
welchen bestimmten Merkmalskombinationen zu erheben sind. Die Quoten werden zumeist so
gewählt, dass die Stichprobenanteile der Subpopulationen möglichst den Populationsanteilen
entsprechen.
Im Gegensatz zu einer geschichteten
Zufallsstichprobe werden nun allerdings die Beobachtungen aus den Subpopulationen nicht
per Zufallsmechanismus bestimmt, sondern es bleibt dem jeweiligen Interviewer überlassen,
wie er seine vorgegebenen Quoten erfüllt. Die Auswahl der einzelnen Beobachtungen der
Interviewer erfolgen damit über subjektive Kriterien und nicht per
Zufallsverfahren.
Viele kommerzielle Markt- und
Meinungsforschungsinstitute arbeiten nach wie vor mit Quotenverfahren. Allerdings ist an
dieser Stelle noch einmal festzuhalten, dass auch Quotenstichproben aus einem
nicht-probabilistischen Stichprobenverfahren resultieren und damit inferenzstatistische
Verfahren nicht anzuwenden sind.