5. Repräsentativität als gerechte Vertretung
Eine andere Vorstellung meint, dass die Untersuchung ausgewogen sei, dass es nicht
verzerrende Elemente gibt, welche die Ergebnisse verfremden. Keine Gruppe soll in der
Stichprobe über- oder untervertreten sein. Beispielsweise soll eine Studie zur sozialen
Ungleichheit darauf achten, dass alle relevanten Bevölkerungsgruppen in gleicher Weise
vertreten sind. Hier finden wir eine Schnittstelle zum politischen Feld, gleich wie es in
einer (repräsentativen) Demokratie als eine Gerechtigkeitsfrage gilt, wenn bestimmte
Gruppen im Parlament über- (ausgebildete Juristen) oder aber untervertreten sind (Frauen
beispielsweise), wird es auch als wissenschaftlich inadäquat betrachtet, wenn bestimmte
Gruppen in einer Stichprobe unter- oder übervertreten sind.