5. Repräsentativität als gerechte Vertretung



Eine andere Vorstellung meint, dass die Untersuchung ausgewogen sei, dass es nicht verzerrende Elemente gibt, welche die Ergebnisse verfremden. Keine Gruppe soll in der Stichprobe über- oder untervertreten sein. Beispielsweise soll eine Studie zur sozialen Ungleichheit darauf achten, dass alle relevanten Bevölkerungsgruppen in gleicher Weise vertreten sind. Hier finden wir eine Schnittstelle zum politischen Feld, gleich wie es in einer (repräsentativen) Demokratie als eine Gerechtigkeitsfrage gilt, wenn bestimmte Gruppen im Parlament über- (ausgebildete Juristen) oder aber untervertreten sind (Frauen beispielsweise), wird es auch als wissenschaftlich inadäquat betrachtet, wenn bestimmte Gruppen in einer Stichprobe unter- oder übervertreten sind.